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Das Familienrecht umfasst den gesamten Bereich der Ehe und der Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dazu gehört in rechtlicher Hinsicht all das, was mit der Gründung einer Familie, den Kindern, Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögen oder Zugewinn zusammenhängt. - Trennung Den Dreh- und Angelpunkt des Familienrechts stellt dabei oft das Ehescheidungsverfahren. Hier werden, neben der Scheidung der Ehegatten auch die Fragen der elterlichen Sorge, des Umgangs mit gemeinsamen Kindern, des nachehelichen Unterhalts, der Aufteilung des während der Ehe gemeinsam erworbenen Vermögens und der Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche (Versorgungsausgleich) geregelt. Bei Familien internationaler Konstellation umfasst die Beratung und Vertretung bei Familienangelegenheiten mit Auslandsberührung zudem das internationale Privatrecht sowie auch das jeweils anzuwendende Recht des Staates, aus welchem die Betroffenen stammen. Im Jahr 2006 habe ich an folgenden Seminaren teilgenommen
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Leistungsspektrum
Angelika Schunke
Fon: 0531/140 15 Steuernummer: 11/14/14210903 rain.schunke@web.de www.rechtsanwaeltin-schunke.de www.anwaltsregister.de |